Johnson Controls aircon GmbH
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Zu unseren innovativsten Produkten gehören:

Hinweise zum R22-Ausstieg und den gesetztlich geforderten Dichtheitsprüfungen:

Chlorhaltige Kältemittel wie zum Beispiel R22 sind bei Freisetzung in die Erdatmosphäre durch den Ozonzerstörungseffekt besonders umweltschädlich. Die EU und die Bundesregierung haben somit Verwendungsverbote und eine Chemikalien-Ozonschicht-Verordnung (ChemOzonSchichtV) erlassen.

Die Besitzer und Betreiber von Kälteanlagen werden hierin unter anderem dazu verpflichtet, regelmäßig fachgerechte Inspektionen, Wartungen und Dichtheitsprüfungen durchführen zu lassen. Die Prüfungen haben je nach Alter, Beschaffenheit und Größe der Anlage mindestens einmal pro Jahr zu erfolgen. Für Anlagen mit einer HFC-Füllmenge > 300kg ist ein Leckage-Erkennungssystem erforderlich.

Festgestellte Undichtigkeiten müssen sofort beseitigt werden.
Es ist ein Betriebshandbuch zu führen, das mindestens fünf Jahre lang aufzubewahren ist. Die Wartungsarbeiten/Dichtheitsprüfungen dürfen nur noch von zertifiziertem fachkundigem Personal durchgeführt werden .

Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit im Sinne des Chemikaliengesetzes mit bis zu 50.000 Euro Strafe geahndet werden.

Bis 2010 müssen alle R22-Anlagen umgerüstet sein!

Bis dahin wird die Verfügbarkeit von R22-Kältemitteln sinken und die Preise werden steigen.

Wir helfen Ihnen daher schon jetzt bei der Umrüstung bestehender R22-Anlagen.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.